Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen S&H Entrümpelung (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Transporte und damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Nach Besichtigung vor Ort oder auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot mit Festpreis.
(3) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungen umfassen in der Regel:
- Entrümpelung und Räumung der vereinbarten Räumlichkeiten
- Abtransport der zu entsorgenden Gegenstände
- Fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung
- Auf Wunsch: Besenreine Übergabe der Räumlichkeiten
(3) Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Der Kunde wird vorab darüber informiert.
(4) Wertgegenstände, die vom Kunden nicht ausdrücklich zur Entsorgung freigegeben wurden, werden nach Möglichkeit dem Kunden übergeben.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Diese verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Zusätzliche Kosten können entstehen bei:
- Wesentlicher Abweichung des tatsächlichen Aufwands vom vereinbarten Umfang
- Zusätzlichen, nicht im Angebot enthaltenen Leistungen
- Besonderen Entsorgungskosten (z.B. Sondermüll)
(3) Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung in bar oder per Überweisung, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden.
§ 5 Termine und Ausführung
(1) Die Termine für die Leistungserbringung werden individuell vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(3) Der Kunde gewährleistet den Zugang zu den zu räumenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt.
(4) Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. fehlender Zugang, nicht vorbereitete Räumlichkeiten), können zu Mehrkosten führen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände zu kennzeichnen, die nicht entsorgt werden sollen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, über die zu entsorgenden Gegenstände zu verfügen.
(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer über besondere Gegebenheiten (z.B. Gefahrstoffe, schwer zugängliche Bereiche).
(4) Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Unterlagen sollten vom Kunden vor Beginn der Arbeiten gesichert werden.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden an nicht gekennzeichneten Gegenständen, die versehentlich entsorgt wurden, ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seiner Kennzeichnungspflicht nicht nachgekommen ist.
(4) Schadensersatzansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich geltend zu machen.
§ 8 Stornierung
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(2) Bei späterer Stornierung kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 30% des vereinbarten Preises verlangen.
(3) Bei Nichterscheinen des Kunden oder Nichtzugänglichkeit der Räumlichkeiten ohne vorherige Absage kann der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt werden.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Juni 2025